Print

Posted in:

FFH-Recht gegen weitere Steganlagen am Müggelsee

Umweltverbände gewinnen Klage - Investor baut trotzdem Anlage im Naturschutzgebiet

Im Jahr 2006 wurde der gesamte Müggelsee mit Ausnahme der Ortslage Friedrichshagen als FFH-Gebiet an die EU-Kommission gemeldet. Es handelt sich dabei nach der EU-Terminologie um das FFH-Gebiet „Müggelspree-Müggelsee“ mit dem maßgebenden FFH-Lebensraumtyp 3150 („natürlich eutropher See“). 2017 wurde unter heftigen Geburtswehen und starkem Widerstand von diversen Wassersportverbänden, Bezirkspolitikern und Anwohnern das Schutzgebiet endlich in das Berliner Naturschutzrecht überführt.

Zur Erinnerung: FFH-Gebiete sind Gebiete, in denen die regionaltypische Natur, entweder Lebensraumtypen von europaweit besonderer Bedeutung oder streng geschützte Tierarten vorkommen. Dabei soll in diesen Gebieten die menschliche Nutzung nicht verboten werden, sondern sie soll so stattfinden, dass der Natur-Zustand dieser Gebiete sich nicht verschlechtert, sondern soweit möglich verbessert wird. Es wird der sogenannte „gute Erhaltungszustand“ angestrebt. Um diesen zu erreichen, müssen Managementpläne erstellt und auch umgesetzt werden. Um es noch mal zu verdeutlichen: Es soll in solchen Gebieten, also auch am Müggelsee, das Ziel des guten ökologischen Zustands bei gleichzeitiger Nutzung durch den Menschen erreicht werden, das heißt es kann weiter Freizeitnutzung, Schifffahrt, Angeln und Trinkwassergewinnung stattfinden. Es ist aber auch klar, dass dies nicht ohne gewisse Nutzungseinschränkungen auf allen Seiten möglich ist.

Vor diesem Hintergrund und etwa im gleichen Zeitraum ließ der Bezirk eine Steganlagen-Konzeption erarbeiten, in der Vorranggebiete für Stege etc. festgelegt werden sollten.
Steganlagen waren nach der Berliner Gesetzeslage schon immer genehmigungspflichtig. Auch private Grundstückseigentümer können sich nicht beliebig einen Wasserzugang verschaffen. Allerdings gibt es derzeit noch immer zahlreiche Steganlagen ohne Genehmigung, weil es an Kontrollen mangelt, bzw. alte Steganlagen in der Vergangenheit stillschweigend geduldet wurden.

Klage gegen neue Steganlage gewonnen

Nun haben die Berliner Naturschutzverbände gegen die Neu-Genehmigung einer Steganlage vor dem Grundstück Müggelseedamm 288-298 durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt und gewonnen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22.03.2018 ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Vorhabenträgerin ist in die nächste Instanz gegangen.
Was liegt dem zugrunde:
Am Nordufer des Großen Müggelsees gab es schon zu DDR-Zeiten mit Ausnahmen der Ortslage Friedrichshagen bis etwa Höhe Kalksee-Straße nur wenige Steganlagen, die meist auch eine offizielle Funktion hatten und nicht privat genutzt wurden. Im konkreten Fall wurde das Grundstück von einem privaten Investor gekauft, der dort eine „gehobene“ Wohnanlage errichten ließ. Im Verkaufsprospekt wurde diese mit „eigenem Jachthafen und Badestrand“ beworben. Folgerichtig wurde alsbald der Antrag zur Errichtung einer neuen Steganlage für 30 Motorboote gestellt. Das Gewässerufer des Grundstücks liegt allerdings noch innerhalb des FFH-Gebiets. Dies müsste dem Investor bekannt gewesen sein.
Der Antrag wurde vom Bezirk zuerst abgelehnt, auch die Naturschutzverbände waren gegen das Vorhaben, weil der Steg dann innerhalb des FFH-Gebiets liegen würde. Zudem müssten die dort ankernden Boote, um zu der für motorisierte Wasserfahrzeuge frei gegebenen Fahrrinne im Müggelsee zu gelangen, jedes Mal den für Motorboote gesperrten Seebereich queren. Dazu gab es zu diesem Zeitpunkt bereits weitere Anträge auf neue Bootsstege, so z.B. am noch naturnahen Südufer des Sees.
Der Investor klagte dann gegen das Bezirksamt auf Genehmigung seines Antrags. In der Folge wurde zwischen den Beteiligten ein Mediationsverfahren, ein sogenanntes Güterichterverfahren gemäß § 278 Abs. 5 ZPO am Verwaltungsgericht Berlin durchgeführt.

Fachgutachten

Dazu sollte zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit einer Bootssteganlage hinsichtlich der Vorgaben durch die EG-Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und der EG-Wasserrahmen-richtlinie (EG-WRRL) ein Fachgutachten erstellt werden.
Für die Durchführung des Gutachtens wurde das benachbarte Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) beauftragt. Die Kosten dafür übernahm der Investor.
Die Gutachter*innen gingen mit wissenschaftlicher Gründlichkeit an die Arbeit. Es wurden vor allem aquatische wirbellose FFH-Arten und das Makrozoobenthos (Insekten, Muscheln und Schnecken) untersucht und zahlreiche wissenschaftliche Literatur zusammengetragen. Im Ergebnis kam die umfangreich gestaltete Studie zu dem Schluss, dass der Bau und die Nutzung der Steganlage die Schutzziele der EG-FFH-RL und der EG-WRRL tatsächlich erheblich beeinträchtigen würden, insbesondere

  •  durch die Verschattung und Störung der Uferzone durch den Steg und die dort liegenden Boote,
  • durch die Lärm-, Schadstoff- und Wellenemissionen der dorthin oder von dort fahrenden Boote,
  • sowie durch die zusätzlichen Motorbootsfahrten auf dem Müggelsee.

Dies deckte sich weitgehend mit der Argumentation, mit der die Naturschutzverbände ihre Ablehnung begründet hatten.

Gutachter schlagen Kompensationsmaßnahmen vor

Allerdings waren die Gutachter der Meinung, dass sich diese Beeinträchtigungen bei Begrenzung der Stegnutzung auf 12 Motorboote durch geeignete Maßnahmen kompensieren ließen. Vorgeschlagen wurde deshalb die Schaffung einer Land-Wasser-Übergangszone mit Schilfgürtel als Lebensraums für FFH-Vogelarten. Im Einzelnen sollte deshalb

  • die vorhandene Ufermauer auf 50 m Länge zurückgebaut werden,
  • die vorhandene Uferkante um ca. 5 m zurückgenommen werden, so das ein flacher Land-Wasser-Übergang entstehen kann,
  • ein 5 – 10 m breiter Schilfgürtel angepflanzt werden, der durch doppelreihige Holzpalisaden vor Wellenschlag geschützt wird.

Dazu wurden weitere Vorschläge gemacht, wie z.B. schwimmende Inseln, eine Eisvogelbrutwand etc. und es wurde außerdem ein kompliziertes Regelwerk aufgestellt, in dessen Konsequenz die Genehmigung zur Errichtung der Steganlage nur Bestand hätte, wenn der Schilfgürtel dauerhaft erhalten bleibt und seine Lebensraumfunktion erfüllen würde.
Unter diesen Voraussetzungen waren die Gutachter der Meinung, dass aufgrund der Kompensationsmaßnahmen der Eingriff ausgeglichen werden könnte und dass im Ergebnis so keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne von § 34 BNatSchG für das FFH-Gebiet entstehen würden.

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof nicht berücksichtigt

So wissenschaftlich exakt das Gutachten auch sonst war, diese Begründung wurde weder qualitativ noch quantitativ nachvollziehbar dargestellt. Wie die Gutachter zu dieser Einschätzung kamen, blieb letztlich ihr Geheimnis.
Auch ein Blick in die zu diesem Zeitpunkt schon vorhandene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum FFH-Recht hätte sie eines Besseren belehren müssen, dass dies eben keine Begründung ist, einen nachteiligen Eingriff in ein FFH-Gebiet zu genehmigen. Jedenfalls nicht ohne eine nur unter strengen Voraussetzungen mögliche Abweichungsentscheidung.
Auch im Mediationsverfahren wurde dieser Widerspruch nicht bemerkt. So wurde dort schließlich auf der abschließenden Verhandlung im Februar 2015 eine umfangreiche Vereinbarung getroffen, nach der sich das Bezirksamt verpflichtete, die inzwischen abgespeckte Steganlage im FFH-Gebiet zu genehmigen, wenn der Investor die dargestellten Renaturierungsmaßnahmen durchführt.

Behörden stimmen Kompromiss zu – Naturschutzverbände müssen klagen

Diesem Kompromiss stimmten auch die Oberste Naturschutzbehörde und die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zu, offensichtlich auch ohne genaue Kenntnis der FFH-Rechtslage und obwohl das Gutachten eindeutig die Beeinträchtigungen beschrieb.
Da draufhin im August 2015 durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick die Genehmigung erteilt wurde, bleib den Naturschutzverbänden nichts anderes übrig als gegen diese Genehmigung wiederum zu klagen.

Naturschutzverbände gewinnen Klage

Das nun vorliegende Urteil vom 22. März 2018 gibt im vollem Umfang der Klage der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) Recht. Die Genehmigung für die Steganlage sei rechtswidrig. Im Kern kommt das Verwaltungsgericht unter Verweis auf die Verträglichkeitsstudie vom 18. Dezember 2014 zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets „Müggelspree-Müggelsee“ führen könne. Dabei zitiert es die Zusammenfassung der Verträglichkeitsstudie. In dieser hatte das Gutachterbüro die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen ausdrücklich bejaht.

Kompensationsmaßnahmen sind nicht geeignet, erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen

Das Verwaltungsgericht führt weiter aus, dass Kompensationsmaßnahmen FFH-rechtlich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs nicht zu berücksichtigen seien bei der Frage, ob es zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen könne. So hatte der Europäische Gerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung vom 15.05.2014, C-521/12, ohne Wenn und Aber klargestellt, dass Kompensationsmaßnahmen, die nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltungsziele weder verhindern noch verringern, sondern sie später kompensieren bzw. ausgleichen sollen, nicht dazu geeignet sind, die erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets auszuschließen.

Im Anschluss erläutert das Verwaltungsgericht, dass die in der Verträglichkeitsstudie vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich der Kompensation dienten und nicht der Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs. Die Maßnahmen wirkten zeitlich nachgelagert bzw. an anderer Stelle. Sie änderten am beabsichtigten Eingriff selbst, d.h. an der Errichtung des Stegs, nichts.
Schließlich stellt das Verwaltungsgericht fest, dass die Beeinträchtigungen auch erheblich seien. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei grundsätzlich jede Beeinträchtigung der Erhaltungsziele eines FFH-Gebiets erheblich.

Nach alledem kommt das Gericht zum für den Beklagten und die Vorhabenträgerin niederschmetternden Ergebnis, dass das Vorhaben in Ermangelung einer so genannten Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG unzulässig sei. Nach § 34 Abs. 3 BNatSchG kann die zuständige Behörde das Projekt bei zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses trotz der Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen unter bestimmten Voraussetzungen zulassen.

Auch zukünftige Zulassung ist ausgeschlossen

Damit jedoch nicht genug. Das Verwaltungsgericht macht der Vorhabenträgerin auch für eine künftige Zulassung über eine Abweichungsentscheidung einen Strich durch die Rechnung. Eine solche Abweichungsentscheidung könne gar nicht rechtmäßig getroffen werden. Ein öffentliches Interesse fehle. Denn ein privater Investor wolle die Steganlage zur Nutzung durch die Eigentümer der Wohnanlage errichten.
Damit ist die Zulassung des Vorhabens auch künftig ausgeschlossen. Abzuwarten bleibt lediglich, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über den Berufungszulassungsantrag der Vorhabenträgerin entscheidet. Aufgrund der umfassenden Begründung des Verwaltungsgerichts, der konsequenten Anwendung höchstrichterlicher Rechtsprechung des FFH-Rechts, hat die Vorhabenträgerin dabei jedoch hohe Hürden zu überwinden.

Investor baut trotzdem

Am 28. Juni 2018 erfuhren die Naturschutzverbände dann, dass der Investor das Ergebnis seines Berufungsantrags wohl nicht abwarten wollte, denn er hat den Bootssteg in der Zwischenzeit errichten lassen. Dies ist ein klarer Rechtsbruch, denn solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, hat die Verbändeklage eine aufschiebende Wirkung.

Naturschutzverbände erwägen, gegen den illegalen Bau zu klagen – Stadtrat kündigt Verfügung zum Rückbau an

Hierbei spielt das Bezirksamt Treptow-Köpenick eine dubiose Rolle. Äußerungen des Bezirksamtes legen den Schluss nahe, dass es Kenntnis hatte von den Plänen des Investors, gleichwohl nichts dagegen unternommen hat, um den Rechtsbruch zu verhindern. Fast schien es, dass den Naturschutzverbänden wohl nichts anderes übrig blieb, den Rückbau der illegalen Steganlage wiederum vor Gericht einzuklagen zu müssen. Inzwischen hat jedoch der für den Fall in Treptow-Köpenick zuständige Stadtrat für Umwelt und Gesundheit Bernd Geschanowski mit Schreiben vom 5. Juli 2018 dem die Verbände vertretenden Rechtsanwalt mitgeteilt, dass er beabsichtige zeitnah eine Rückbauverfügung zu erlassen. Ob ein Bußgeldtatbestand in diesem Zusammenhang vorliegt, solle ebenfalls geprüft werden.

Die Naturschutzverbände sind gespannt, wie dieser Umweltkrimi sich weiterentwickelt.

Aktueller Stand: September 2020

Der Investor hatte Berufung eingelegt, diese wurde abgelehnt, das Urteil des Verwaltungsgericht ist damit bestätigt. Dazu die Zusammenfallung des RA Tim Stähle:

Steganlage am MüggelseeBeschluss des OberverwaltungsgerichtsBerlin-Brandenburg vom 13.07.2020, Aktenzeichen OVG 11 N 56.18Klageverfahren der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V. gegen die wasserrechtliche Genehmigung für eine Steganlage: 2020-08-25_OVG_BB_Steganlage_Beschluss_Zusammenfassung-1

5 Kommentare

Kommentar schreiben
  1. Warum schaffen wir nicht einfach die Menschen ab ?? Dann haben Tiere und Natur noch mehr Raum und Platz !!
    Ich frag mich immer, wo wir hingekommen sind und wann dieser Spuk, der uns alle Millionen kostet, endlich aufhört. Und liebe Naturfreunde: nun steigt schön in euren SUV und fahrt zum Gericht !

  2. Sehr geehrter Wolfgang,

    ich bin einer der Schreiber des Artikels und ich glaube, dass Sie schlecht informiert sind. Dazu 4 Punkte meinerseits:
    1. Seit 1960 hat sich die Menscheit von knapp 3 Milliarden auf ca. 7,7, Milliarden in 2108 vergrößert. Der Lebensraum für Tiere und Pflanzen und die Natur insgesamt nimmt dadurch drastisch immer mehr ab. Dadurch sterben Tierarten aus, selbst der tropische Regenwald schwindet in atemberaubenden Tempo. Auch in Berlin werden Naturflächen immer mehr bebaut, genau das Gegenteil ihrer Behauptung ist bereits Realität, der Mensch schafft die Natur ab und dass zu seinem Schaden.
    2. Naturschutz ist Staatsaufgabe. Deutschland und die Europäische Union haben sich gesetzlich verplichtet, die Natur zu schützen, was sie oft genung nicht oder nicht ausreichend tun. So wurde der Müggelsee als Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet ausgewiesen. Dort soll der Schutz der Natur und eine verträgliche Nutzung durch den Menschen möglich sein. Der Mensch soll daraus nicht vertrieben werden. Es fragt sich aber, ob eine immer mehr steigende Zahl von Motorbooten dort noch naturverträglich ist? Darüber beklagen sich bereits auch echte Wassersportler, wie z.B. Kanuten.
    3. Die Kosten werden nicht durch den Naturschutz verursacht, sondern von den Nutzern, z.B. den Motorbooten. Deren Wellenschlag zerstört mit das Röhricht und verursacht Ufererosion, die durch teuere Maßnahmen vom Staat bzw. Berlin repariert werden muß. Bezahlen muss das die Allgemeinheit, denn Motorboote zahlen ja bekanntlich keine Abgaben.
    Sie haben also die Wahrheit ziemlich auf den Kopf gestellt!
    4. Ich besitze keinen SUV, sondern ein 15 Jahre altes geländegängiges Fahrrad mit Kettenschaltung ohne Strom und benutze zum Gericht den ÖPNV.

    Freundliche Grüße
    Manfred Krauß

    Freundliche GrüßeD

  3. Sehr geehrter Wolfgang,

    ich bin einer der Schreiber des Artikels und ich glaube, dass Sie schlecht informiert sind. Dazu 4 Punkte meinerseits:
    1. Seit 1960 hat sich die Menscheit von knapp 3 Milliarden auf ca. 7,7, Milliarden in 2108 vergrößert. Der Lebensraum für Tiere und Pflanzen und die Natur insgesamt nimmt dadurch drastisch immer mehr ab. Dadurch sterben Tierarten aus, selbst der tropische Regenwald schwindet in atemberaubenden Tempo. Auch in Berlin werden Naturflächen immer mehr bebaut, genau das Gegenteil ihrer Behauptung ist bereits Realität, der Mensch schafft die Natur ab und dass zu seinem Schaden.
    2. Naturschutz ist Staatsaufgabe. Deutschland und die Europäische Union haben sich gesetzlich verplichtet, die Natur zu schützen, was sie oft genung nicht oder nicht ausreichend tun. So wurde der Müggelsee als Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet ausgewiesen. Dort soll der Schutz der Natur und eine verträgliche Nutzung durch den Menschen möglich sein. Der Mensch soll daraus nicht vertrieben werden. Es fragt sich aber, ob eine immer mehr steigende Zahl von Motorbooten dort noch naturverträglich ist? Darüber beklagen sich bereits auch echte Wassersportler, wie z.B. Kanuten.
    3. Die Kosten werden nicht durch den Naturschutz verursacht, sondern von den Nutzern, z.B. den Motorbooten. Deren Wellenschlag zerstört mit das Röhricht und verursacht Ufererosion, die durch teuere Maßnahmen vom Staat bzw. Berlin repariert werden muß. Bezahlen muss das die Allgemeinheit, denn Motorboote zahlen ja bekanntlich keine Abgaben.
    Sie haben also die Wahrheit ziemlich auf den Kopf gestellt!
    4. Ich besitze keinen SUV, sondern ein 15 Jahre altes geländegängiges Fahrrad mit Kettenschaltung ohne Strom und benutze zum Gericht den ÖPNV.

    Freundliche Grüße
    Manfred Krauß

  4. Lieber Manfred Krauß,
    ich bin inzwischen 64 Jahre alt und habe meinen Lebensmittelpunkt seit meiner frühesten Kindheit immer am Müggelsee gehabt und habe ihn dort noch immer. Der Schutz von Natur und Umwelt liegt mir schon seit meinen Kindertagen am Herzen. So kann ich Ihnen berichten, dass sich bereits 1967 die erstem Biber im Bereich der Rahnsdorfer Inseln angesiedelt haben und nicht erst in den späten 70er Jahren wie der aktuellen Literatur zu entnehmen ist. Bin stolz darauf auf den Rahnsdorfer Inseln die größte Biberburg Berlins zu beherbergen. Ich habe das erste Paar Graureier am Bauersse beobachtet, ich sah den Fischotter kommen, denn Seeadler den Milan, die Trauerseeschwalben, die Möven waren schon immer da. Haubentaucher kann man heute aus der Nähe betrachten. Aktuell sehe ich auch die zunehmenden invasieven Arten wie den Waschbär, den Mink, den Nutrier, verwilderte Hausgänse, Kanadische Wildgänse, Laufenten, die Mandarinente und sehe wie alle Arten einschließlich der Mensch gut miteinader leben und sich entwickeln können.
    Auch die Röhrichtbestände haben sich in den letzten Jahrzehnten fast verdoppelt. Nur an den Stellen, wo gut gemeint aber schlecht gemacht das Röhricht durch Barrieren geschützt werden sollte (Ostufer Müggelsee) ist es zurückgegangen. Wer einmal einen Sturm auf dem Müggelsse erlebt hat der weiß, dass 1000 Motorboote das ganze Jahr über nicht annähernd so viele Wellen machen können wie Wind ab Stärke acht in drei Stunden.. Auch alle anderen Pflanzen am und im Wasser vermehren sich. (da vor allem auch die invasiven) fast explosionsartig, dass mir heute Angst vor dem Herbst wird, wenn das viele Grün abstirbt und den gesamten Sauerstoff der Gewässer bindet.
    Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich bin absolut kein Freund von Luxuswohnanlagen mit Yachthafen und schon gar nicht mit zusätzliche Belastung für das FFH-Gebiet. Leider wird mit Ihren Argumenten durch das Bezirksamt Treptow/Köpenick auch Jagt auf kleine private Bootsstege gemacht. Es sollen die seit über hundert Jahren gewachsenen Strukturen zerstört werden. Das betrifft Leute wie mich und meine Nachbarn, die wir in Respekt zur und Verbundenheit mit der Natur leben wollen. Dazu werden FFH und Co. immer mehr missbraucht. Zitat: “Und wenn Ihnen da was nicht passt, dann können Sie ja klagen.”
    Meine Nachbarn und ich können und wollen nicht klagen. Wir suchen Partner mit denen wir praktischen Naturschutz an unserer Scholle betreiben können. (Röhrichtanpflanzungen, Krebsscheren impfen, Ufer renaturieren u.v.m. Leider hat sich keine Senatsverwaltung, kein Bezirksamt und auch kein Umweltverband bisher dafür interessiert. Es geht immer nur darum Gesetze und Verordnungen weiter zu eskalieren, um immer neue Verbote auszusprechen.
    Sie schrieben erfreulicher Weise, dass Sie menschliches Handeln mit dem Schutz und der Weiterentwicklung unserer natürlichen Ressourcen in Einklang bringen wollen. Das ist ein Ansatz mit dem ich gerne mit Ihnen in einen ernst gemeinten Dialog treten würde. Es ist an der Zeit zu gestalten nicht nur zu verbieten…

  5. Lieber Manfred Krauß,
    ich bin inzwischen 64 Jahre alt und habe meinen Lebensmittelpunkt seit meiner frühesten Kindheit immer am Müggelsee gehabt und habe ihn dort noch immer. Der Schutz von Natur und Umwelt liegt mir schon seit meinen Kindertagen am Herzen. So kann ich Ihnen berichten, dass sich bereits 1967 die erstem Biber im Bereich der Rahnsdorfer Inseln angesiedelt haben und nicht erst in den späten 70er Jahren wie der aktuellen Literatur zu entnehmen ist. Bin stolz darauf auf den Rahnsdorfer Inseln die größte Biberburg Berlins zu beherbergen. Ich habe das erste Paar Graureier am Bauersse beobachtet, ich sah den Fischotter kommen, denn Seeadler den Milan, die Trauerseeschwalben, die Möven waren schon immer da. Haubentaucher kann man heute aus der Nähe betrachten. Aktuell sehe ich auch die zunehmenden invasieven Arten wie den Waschbär, den Mink, den Nutrier, verwilderte Hausgänse, Kanadische Wildgänse, Laufenten, die Mandarinente und sehe wie alle Arten einschließlich der Mensch gut miteinader leben und sich entwickeln können.
    Auch die Röhrichtbestände haben sich in den letzten Jahrzehnten fast verdoppelt. Nur an den Stellen, wo gut gemeint aber schlecht gemacht das Röhricht durch Barrieren geschützt werden sollte (Ostufer Müggelsee) ist es zurückgegangen. Wer einmal einen Sturm auf dem Müggelsse erlebt hat der weiß, dass 1000 Motorboote das ganze Jahr über nicht annähernd so viele Wellen machen können wie ein Stunde ab Windstärke acht in drei Stunden.. Auch alle anderen Pflanzen am und im Wasser vermehren sich. (da vor allem auch die invasiven) fast explosionsartig, dass mir heute Angst vor dem Herbst wird, wenn das viele Grün abstirbt und den gesamten Sauerstoff der Gewässer bindet.
    Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich bin absolut kein Freund von Luxuswohnanlagen mit Yachthafen und schon gar nicht mit zusätzliche Belastung für das FFH-Gebiet. Leider wird mit Ihren Argumenten durch das Bezirksamt Treptow/Köpenick auch Jagt auf kleine private Bootsstege gemacht. Es sollen die seit über hundert Jahren gewachsenen Strukturen zerstört werden. Das betrifft Leute wie mich und meine Nachbarn, die wir in Respekt zur und Verbundenheit mit der Natur leben wollen. Dazu werden FFH und Co. immer mehr missbraucht. Zitat: “Und wenn Ihnen da was nicht passt, dann können Sie ja klagen.”
    Meine Nachbarn und ich können und wollen nicht klagen. Wir suchen Partner mit denen wir praktischen Naturschutz an unserer Scholle betreiben können. (Röhrichtanpflanzungen, Krebsscheren impfen, Ufer renaturieren u.v.m. Leider hat sich keine Senatsverwaltung, kein Bezirksamt und auch kein Umweltverband bisher dafür interessiert. Es geht immer nur darum Gesetze und Verordnungen weiter zu eskalieren, um immer neue Verbote auszusprechen.
    Sie schrieben erfreulicher Weise, dass Sie menschliches Handeln mit dem Schutz und der Weiterentwicklung unserer natürlichen Ressourcen in Einklang bringen wollen. Das ist ein Ansatz mit dem ich gerne mit Ihnen in einen ernst gemeinten Dialog treten würde. Es ist an der Zeit zu gestalten nicht nur zu verbieten…

Schreibe einen Kommentar zu Thomas Kühr Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert