Die Berliner Verwaltung hat viele gute Konzepte und Pläne, die die Lebensqualität für die Berliner und ihre Umwelt verbessern sollen. So hat die Senatsverwaltung einen Luftreinhalteplan aufgestellt, damit unsere Gesundheit durch Feinstaub und Stickdioxide (NO2) nicht gefährdet wird. Dieser enthält konkrete Maßnahmen, wie die Luftbelastung reduziert wird. Aber da gibt es allerdings das leidige Thema mit der Umsetzung und da ist Berlin nicht gut, ganz im Gegenteil.
So musste ein vom BUND unterstützter Anwohner vor dem Berliner Verwaltungsgericht Tempo 30 auf der Berliner Allee in Pankow einklagen. Die Verkehrslenkung (VLB) hatte sich geweigert, das Tempolimit einzuführen, mit der Begründung, dass es sich bei der Berliner Allee um eine Hauptstraße/Bundesstraße handele. Offensichtlich kannte die Verkehrslenkung den im eigenen Haus erstellten Luftreinhalteplan nicht, in dem Tempo 30 als Maßnahme zur Schadstoffreduzierung an Hauptstraßen aufgeführt wird. Das Gericht gab der Verwaltung nun unmissverständlich zu verstehen, dass sie sich an ihren eigenen Luftreinhalteplan zu halten habe.
Dieses Urteil wird Folgen haben. Wenn der Senat einen Luftreinhalteplan aufstellt und sich auch daran halten muss, bedeutet das, dass er an vielen Hauptverkehrsstraßen, an denen im Jahr 2015 die Feinstaub- oder NO2-Grenzwerte überschritten wurden, Tempo 30 anordnen muss.
Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird – zurzeit läuft noch bis Mitte Februar die Frist für eine Berufung –, können Lärm- und Abgasgeplagte an vielen Berliner Hauptstraßen etwas aufatmen.
An der Kastanienallee im Prenzlauer Berg hat die Verkehrslenkung bereits vor Prozessbeginn einer Anwohnerklage eingelenkt. Auch dort wird Tempo 30 eingeführt. Ein gutes Zeichen, denn unter Umständen reicht jetzt schon der erste Schritt, nämlich einen Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) zu stellen. Der BUND berät die AnwohnerInnen dabei und wird in Kürze einen Musterantrag dafür bereitstellen. Aber zu optimistisch dürfen wir jetzt auch nicht gleich werden. Möglicherweise müssen weitere Klagen saubere Luft in Berlin durchsetzen. Die aussichtsreichen Klagen wird der BUND wieder unterstützen.
Besonders problematisch ist die Luftqualität an folgenden Straßen: Leipziger Straße (zw. Mauerstr. und Charlottenstr.), Buschkrugallee (zw. Jahnstr. und Grenzallee), Sonnenallee (zw. Fuldastr. und Hermannplatz), Landsberger Allee (zw. Friedenstr. und Ernst-Zinna-Weg), Potsdamer Straße (zw. Bülowstr. und Lützowstr.), Tempelhofer Damm (von Alt-Tempelhof bis Friedrich-Karl-Str.). Dort waren 2014 die Jahresmittelwerte für Feinstaub und Stickdioxide (NO2) am höchsten. Die Daten von 2015 sind noch nicht veröffentlicht.
Leider gibt es aber noch ein weiteres leidiges Thema bei der Umsetzung: Geschwindigkeitsbegrenzungen anzuordnen reicht allein nicht, die Einhaltung muss überwacht werden. Daher muss es auch bei der Polizei ein Umdenken geben. Bei Geschwindigkeitskontrollen stand bisher fast nur die Verkehrssicherheit im Blick, künftig wird sie auch Tempolimits für unsere Gesundheit überwachen müssen.
Der BUND fordert allerdings nicht, flächendeckend auf allen Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 einzuführen, denn wir wollen nicht den Bus- und Straßenbahnverkehr übermäßig ausbremsen. Sinnvoll ist das Tempolimit dort, wo die Lärm- und Abgaswerte überschritten werden und wo es noch keinerlei Radverkehrsanlagen gibt.
Wer betroffen ist, kann sich gerne bei uns melden:
Kontakt: Martin.Schlegel [at] BUND-Berlin [Punkt] de
Links:
Luftreinhalteplan:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan/
Mehr zum Thema Berliner Luft:
http://www.bund-berlin.de/bund_berlinde/home/mobilitaet_und_verkehr/gute_luft.html