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Baumschutz mit schwarzen Löchern

Wo gehobelt wird, da fallen Späne und wo gebaut wird, fallen oft auch Bäume. Denn dort wo gebaut wird, war ja vorher nicht Nichts, sondern meistens irgendeine Art von Bewuchs, seien es jetzt Gräser, Sträucher oder eben Bäume, die sich spontan eine Brache zu Eigen gemacht haben oder die noch von einer alten Gartengestaltung übrig geblieben sind. Gerade in der Stadt hat jede Vegetation auch eine wichtige ökologische Funktion, egal ob die Pflanzen in privaten Gärten, auf ungenutzten Grundstücken oder in öffentlichen Parks wachsen, sie bieten Lebensräume für Tiere und haben in der Regel auch einen positiven Effekt auf das Stadtklima und davon profitieren wir alle.

Deswegen gibt es zum Schutz der Natur auch diverse Regeln und Gesetze. Die festlegen, in welchen Zeiten Bäume und Sträucher nicht gerodet werden dürfen und eine Baumschutzverordnung, die bestimmt, welche Bäume geschützt sind und was zum Schutz dieser Bäume geschehen muss oder nicht geschehen darf.

Auf Privatgrundstücken sind so ziemlich alle Laubbäume und die Waldkiefer geschützt, wenn sie einen Stammumfang über 80 cm in 130 cm Höhe haben. Bauherren müssen einen Antrag stellen, um sie fällen zu dürfen und darüber hinaus gibt es für die Bäume, die auf dem Grundstück verbleiben (dürfen) Regeln, wie mit ihnen umgegangen werden muss, um sie während der Bauarbeiten vor Schäden zu bewahren. Zu diesen Regeln gehört auch der Schutz der Wurzeln, denn Schäden im Wurzelbereich sind nicht nur besonders fatal, sie lassen sich bei späteren Baumkontrollen auch nur besonders schwer erkennen und einschätzen, wenn die einmal aufgegrabene Grube schon längst wieder verfüllt worden ist. Leider gilt dieser Schutz nicht für alle Bäume. Obstbaumarten (außer Walnuss und Baumhasel), Nadelbäume (außer der Waldkiefer), der Ginkgo oder aber auch alle Bäume in Grünanlagen fallen nicht unter die Baumschutzverordnung und sind dementsprechend nicht geschützt.

Dies wurde leider einer Baumreihe am Rand einer kleinen Grünanlage im Bezirk Pankow zwischen Dechertstraße und Karower Straße zum Verhängnis. Bei privaten Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück wurden die Wurzeln von acht Pappeln so schwer geschädigt, dass sie in letzter Konsequenz gefällt werden mussten. Die Standsicherheit schien nicht mehr gegeben. Der Bauherr hatte sich nicht um den Schutz der Bäume in der benachbarten Grünanlage gekümmert. Streng genommen musste er das auch nicht, die Bäume fielen nicht unter die Baumschutzverordnung und somit greifen Nachbarschaftsrecht und das Grünanlagengesetz. Das Grünanlagengesetz spricht lediglich davon, dass die Benutzung des Parks so erfolgen muss, dass die Anpflanzungen nicht geschädigt werden. Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück sind nun mal keine Benutzung einer Grünanlage und somit bleibt nur noch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches in § 910 vorsieht, dass ein Eigentümer Wurzeln, die von einem Nachbargrundstück auf sein Grundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten darf. Paradoxerweise gilt dieser Paragraf nicht für Bäume, die durch die Baumschutzverordnung geschützt sind. Also muss in Berlin ein Bauherr auf die Bäume seines Nachbarn aufpassen, auf die in einem benachbarten Park jedoch nicht. Seltsame Situation und so auch weder angedacht noch hinnehmbar.

Nicht jeder Baum in Berlin muss geschützt sein. Ausnahmen für junge Bäume sind vertretbar. Der Aufwand für jede Handlung an jedem Baum eine Genehmigung einholen zu müssen, würde eine Verwaltung an die Grenzen des Möglichen und Gartenbesitzer zur Weißglut treiben. Aber die Baumschutzverordnung weist einige erhebliche Lücken auf. Die Grünanlagen sind eine, der Schutz von für die Stadtökologie wertvollen Obstbäumen oder Nadelgehölzen wie die Eibe sind eine andere. Dabei verschwinden gerade jetzt durch die zahlreichen Neubauten in der ganzen Stadt sehr viele Bäume, wir sollten denen, die bleiben, einen guten Schutz gewähren. Der BUND fordert eine Novellierung der Baumschutzverordnung, die sich den aktuellen Bedürfnissen von Stadtentwicklung und Stadtnatur anpasst.

2 Kommentare

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  1. Gestern habe ich im Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg im Stadtentwicklungsausschuss die Frage gestellt, warum
    denn laut Fällliste von Privatbäumen für Neubauten immer weniger Bäume nachgepflanzt werden?
    Beispiel: Krautstraße : 20 gefällte Bäume-nur 6 Neupflanzungen.
    Friedenstraße :48 gefällte Bäume-6 Nachpflanzungen
    Dennewitzstraße:17 gefällte Bäume-3 Nachpflanzungen
    Lausitzer Str. 14 ” -3 ”
    usw
    Die Linken wollten sich dafür interessieren. Wolln wirs hoffen.

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