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Trinkwasserförderung versus Naturschutz?

Eine Bilanz zum BUND-Wasserabend

© by BUND Berlin: BUND-Wasserabend

„Trink- und abwassertechnisch hätte man Berlin nie an diese Stelle bauen dürfen“, sagte einst ein weiser Berliner Senatsbaurat (D. Münch) in den 70er Jahren. Denn der Stadtstaat zwischen Oder und Elbe zählte schon immer zu den trockensten Gegenden der Republik. Dennoch ist Berlin die einzige Großstadt der Welt, die sich autark – also ohne Hilfe von außen – mit Trinkwasser versorgt.

Dieses einzigartige Versorgungssystem birgt jedoch auch Schattenseiten. Die Wasserförderung der Berliner Wasserbetriebe führt zu sinkenden Grundwasserständen nicht nur in unmittelbarer Umgebung der Förderbrunnen, sondern reicht viele Kilometer weit. Ein Großteil naturschutzrechtlich geschützter Moore und Seen in Berlin trocknen regelrecht aus.

In diesem Zusammenhang problematisch ist, dass nur drei der insgesamt neun Wasserwerke (Beelitzhof, Friedrichshagen, Kaulsdorf, Kladow, Spandau, Stolpe, Tegel, Tiefwerder, Wuhlheide) über die geförderten Wassermengen eine ordentliche betriebliche Genehmigung verfügen, obwohl die Berliner Wasserwerke die Anträge auf Bewilligung schon vor 23 Jahren stellten – das ist bisher einzigartig in Deutschland. Der Senat möchte die Bewilligungsverfahren laut Koalitionsvereinbarung noch in dieser Legislaturperiode abschließen. Zudem müssten sich die einzelnen Wasserwerke einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen, die den Einfluss der Trinkwassergewinnung auf die geschützten Feuchtbiotope prüft. Viel Zeit dafür bleibt bis zu der nächsten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2021 allerdings nicht mehr.

Der Einfluss der Trinkwasserförderung auf den Naturhaushalt ist seit Jahrzehnten ein konfliktreiches Thema in der Umweltpolitik. Umso erfreulicher ist es, dass am 23. September nach Jahren des kommunikativen Stillstandes beim BUND-Wasserabend wieder wichtige Akteure der wasserpolitischen Szene zusammen kamen. Zum Thema Wasserknappheit und ihre Auswirkungen folgten mehr als 80 Berliner*innen im Haus der Demokratie und Menschenrechte gebannt den unterschiedlichen Positionen der Berliner Wasserbetriebe, des Staatssekretärs für Umwelt und Klimaschutz Stefan Tidow, der Senatsverwaltung und des BUND. Der in den Medien noch immer viel zu wenig diskutierte Themenkomplex Wasserversorgung sollte mit Hilfe des Abends mehr Öffentlichkeit erfahren und den Beginn eines lösungsorientieren Dialoges einleiten.

Wasser ist ein knappes Gut in Berlin

Berlin muss mit rund 40% weniger Niederschlag auskommen als München. Zudem gelangt über die Spree und Havel mit durchschnittlich 50 m³/s wenig Wasser in das Stadtgebiet. Trotz dieser nicht gerade glänzenden hydrologischen Ausgangssituation werden in Brunnengalerien entlang ihrer Ufer circa 60% des Trinkwassers gewonnen. Ermöglicht wird dies durch den urbanen Wasserkreislauf: Das geförderte Trinkwasser gelangt zum Verbraucher, wird als Abwasser in die Klärwerke gepumpt, fließt als gereinigtes Abwasser in die Oberflächengewässer und strömt in Teilen wieder den Brunnengalerien zur Trinkwassergewinnung zu.

Durch den Klimawandel verliert dieses System jedoch zunehmend an Stabilität. Statt des langjährigen Mittels von 571 mm/m² Niederschlag pro Jahr fielen 2018 lediglich 375 mm/m² und nur ca. 3 m³/s Wasser strömten in diesem Sommer über die Spree nach Berlin rein. Durch die zunehmende Versieglung im Stadtgebiet kann Niederschlagswasser immer weniger in den Boden infiltrieren und das Grundwasser anreichern. Indes müssen sich die Berliner Wasserbetriebe mit Bevölkerungswachstum, immer neuen organischen Spurenstoffen wie Arzneimittelrückständen sowie der Erwärmung des Grundwassers und des Rohrleitungssystems auseinandersetzen.

Besonders dramatisch sind die sinkenden Grundwasserstände für den Grunewald, Spandauer Forst und die Region Müggelsee-Müggelspree im Einflussbereich der Trinkwasserbrunnen: So erreichen im Grunewald die Baumwurzeln selbst in den Niederungen das Grundwasser nicht mehr, die Wälder, die für die Grundwasserneubildung so wichtig sind, schwächeln, Seen und Moore, die nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt sind, vertrocknen und mit ihnen verschwinden zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten.

Ein Masterplan für das Berliner Wasser

Als Antwort auf die vielfältigen Probleme stellte Staatssekretär Stefan Tidow beim BUND-Wasserabend die Ziele des Masterplan Wasser als Ergänzung des Wasserversorgungskonzept 2040 vor. Doch was ist darunter konkret zu verstehen? Im Jahr 2008 gab der Berliner Senat das Wasserversorgungskonzept 2040 in Auftrag, um anhand von Prognosen über die maximale förderbare Grundwassermenge, Bevölkerungswachstum, Klimawandel, und Spurenstoffe die Wasserbedarfe und damit die benötigten Fördermengen pro Wasserwerk zu ermitteln. Die Daten sollten die Grundlage für die Bewilligungsverfahren liefern. Elf Jahre später und mit immer noch sechs offenen Bewilligungsverfahren sind Teile der damaligen Annahmen nicht mehr aktuell. So sind beispielsweise die Auswirkungen des Klimawandels deutlich heftiger zu spüren als angenommen. Und genau dort möchte der Senat mit dem Masterplan Wasser ansetzen: In dem Prognosen aktualisiert, Risiken analysiert und Strategien und Handlungsoptionen erarbeitet werden, soll eine langfristige Trinkwasserversorgung für Berlin gewährleistet werden

Es mangelt an der politischen Umsetzung, nicht an den Gesetzen

Für die Feuchtgebiete in Berlin sind die ausstehenden Bewilligungsverfahren entscheidend, da mit ihnen jeweils die Fördermengen festgeschrieben werden. Neben den Fördermengen müssten aber auch Mindestgrundwasserstände festgesetzt werden, die zu keinem Zeitpunkt im Jahr unterschritten werden dürften. Bisher gibt es von der zuständigen Wasserbehörde nur den Ansatz, dass in der Jahressumme eine gewisse Fördermenge nicht überschritten werden darf. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Berliner Wasserbetriebe in den Sommermonaten beliebig viel Wasser entnehmen können, so lange der Jahresmittelwert stimmt. Für die Vegetation, die das Wasser in den Monaten April bis September am dringendsten benötigt, ist diese Regelung fatal.

Unabhängig von der Ausgestaltung der Bewilligung, lassen aber die Verfahren an sich schon viel zu lange auf sich warten. Spätestens mit der Meldung der Berliner Moore als Schutzgebiete (Flora-Fauna-Habitat Gebiete) an die Europäische Kommission im Jahr 2007 hätte hier deutlich mehr passieren müssen. Denn nach FFH-Recht ist das Land Berlin verpflichtet, alles zu tun, um ihren Zustand zu verbessern und damit eine Verschlechterung (nach Artikel 6 Absatz 2) der FFH-Richtlinie zu vermeiden. Wichtig dabei zu verstehen ist, dass nach gängiger Rechtsprechung der Eingriff selbst – also in diesem Fall die Trinkwasserförderung – auf ein Maß gesenkt werden muss, dass er die geschützten Moore nicht beeinträchtigt. Kompensations- oder Ausgleichsmaßnahmen, wie beispielsweise die künstliche Beregnung eines Moores reichen nicht aus (nach §34 Abs. 2 BNatSchGBln).

Was am Wasserabend seitens der Berliner Wasserbetriebe und des Senates allerdings mehrfach zu Tage trat, war, dass die Umweltverbände scheinbar „beliebig“ Auflagen und Beschränkungen für die Grundwasserförderung fordern. Dabei verkennen die Verantwortlichen, dass die Umweltverbände (eigentlich nur) auf die Einhaltung bereits bestehender Gesetze drängen. Dazu zählt im Übrigen nicht nur die Einhaltung der FFH-Richtlinie, sondern auch der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, des Landschaftsprogramms und der Berliner Strategie für Biologische Vielfalt. Um es auf den Punkt zu bringen, sind der Zustand der Wälder, der Moore und das Agieren der zuständigen Behörden ein andauernder Verstoß gegen das Gesetz, was Berlin im Zweifel auch ein hohes Bußgeld kosten könnte.

Es gibt bereits viele gute Lösungsansätze

Die Berliner Wasserbehörde muss dauerhaft einzuhaltende Mindest-Grundwasserstände festlegen, die sich an den Bedürfnissen der Vegetation orientieren und durch die Bewilligungsverfahren verbindlich festgesetzt werden. Um dafür die Voraussetzung zu schaffen, haben die Berliner Umweltverbände bereits viele gute Ansätze herausgearbeitet. Im Zentrum stehen dabei die Stichworte Dezentralisierung der Wasserförderung und des Regenwassermanagements sowie Wassersparmaßnahmen.

Mit der Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks Johannisthal und dem Bau von Brunnengalerien in weniger empfindlichen Regionen könnten besonders sensible Gebiete entlastet werden. Zudem zeigen einzelne Projekt wie die Maßnahme im Lietzengraben, dass sich die Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Landschaft sehr gut eignet, um trocken gefallene Seen und Wassergräben zu stützen. Durch den Bau von Regenwasser-Versickerungsanlagen im Siedlungsbereich kann der Grundwasserkörper angereichert werden – hier sind auch die Bauherren in der Pflicht. Gleichzeitig müssten für Hauseigentümer die Hürden für die Einleitung von Abwasser heraufgesetzt werden. Ganz entscheidend für die Grundwasseranreicherung ist zudem der Waldumbau vom Nadel- zum Mischwald, der deutlich ambitionierter als bisher vorangetrieben werden müsste.

Dass Brandenburger das Wasser sparen müssen, während Berliner es nach ihrem Gutdünken verbrauchen können, ist nicht fair. Auch in Berlin muss es Verbrauchsbeschränkungen z.B. beim Rasensprengen während besonders trockener Perioden geben. Läuft dadurch zu wenig Wasser durch die Kanalisation, könnte Grauwasser – Klarwasser aus der Kläranlage – eingesetzt werden, um das Leitungssystem durchzuspülen. Durch das erklärte Ziel Berlins klimaneutral zu werden, dürfte das Argument der Berliner Wasserbetriebe, dass dieses Verfahren zu energieintensiv sei, nicht gelten.

So geht es weiter…

Der BUND-Wasserabend war ein erster Schritt, um dem komplexen Thema der Wasserversorgung ein neues Forum zu bieten. Unter der wichtigen Beteiligung der Öffentlichkeit konnte dem Senat zum einen der dringende Handlungsbedarf aufgezeigt und in Ansätzen über nachhaltige Lösungsansätze diskutiert werden. Staatssekretär Stefan Tidow kündigte an, den Masterplan Wasser Ende Dezember öffentlich darzulegen und im kommenden Frühjahr zu Diskussionsrunden einzuladen. Wir werden dieser Einladung gemeinsam mit der interessierten Öffentlichkeit folgen und uns weiterhin für nachhaltige Lösungen einsetzen. Denn der Umweltschutz ist kein Selbstzweck, sondern dient letztlich (auch) einer nachhaltigen Wasserversorgung.

 

Weitere Informationen:

Glossar zum BUND-Wasserabend

Vortrag zum BUND-Wasserabend von Manfred Krauss, Gewässerexperte des BUND Berlin

Mitmachen im ehrenamtlichen BUND Arbeitskreis Wasser Berlin-Brandenburg

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