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Zerstörung einer Schmetterlings-Tankstelle

Eine traurige Alltagsbegebenheit aus Spandau über den gedankenlosen Umgang mit Sommerflieder

© by Bezirksgruppe Spandau des BUND Berlin
Ein Beitrag der Bezirksgruppe Spandau des BUND Berlin

Sie kennen ihn bestimmt, den Schmetterlingsstrauch oder Schmetterlingsflieder – oder einfach Buddleja. Der Strauch wächst in Gärten, Parks, Grünanlagen, schon mal an Bahngleisen und zum Beispiel auch vor dem Wohnblock, in dem ich lebe. Es waren ihrer zwei, die ursprünglich unter unseren Balkonen beheimatet waren und uns mit ihren Blüten und deren Gästen erfreuten.

Einer von ihnen überstand die energetische Sanierung der Häuser nicht, bleibt also nur noch ein Exemplar an dieser langen Häuserfront. Die Blüten des Schmetterlingsflieders bieten im Sommer neben vielen Faltern übrigens auch anderen Insekten Nahrung.

Allgemein bekannt ist ja mittlerweile, dass uns zukünftig allerlei Arten abhanden kommen werden, zum Teil aber auch schon abhanden gekommen sind. Bestens bekannt ist ebenfalls: Auch Bestäuber sind betroffen und die zu erwartenden Folgen dürften sich zwischenzeitlich ebenfalls gut herumgesprochen haben.

Trotzdem geschah dann doch Folgendes im Juli des Jahres 2026. Der hier noch verbliebene Schmetterlingsstrauch seinen triumphalen diesjährigen Sommerauftritt vor, er bildete Blütenrispen. Dieses allerdings gefiel der in seinem Rücken beheimateten Mieterin so gar nicht.

Ausgestattet mit viel Ungemach, einer Schere und zwei gesunden Händen rückte sie diesem Strauch heimlich und eigentlich unerlaubt, aber doch mutig zu Leibe, schnitt, riss und zerrte und dezimierte auf diese Weise beträchtlich seine Triebe. Als Argument führte sie die Beeinträchtigung der freien Sicht vom Balkon aus an.

Soweit, so ungut.

Eine kleine Weile später näherte sich der für die gesamte Anlage übliche Zeitpunkt der „naturnahen Pflege“ (Aussage kommunale Wohnungsbaugesellschaft) des vorhandenen Grüns. Diese „naturnahe Pflege“ beinhaltet unter anderem natürlich auch den weit verbreiteten, regelmäßigen, starken und damit ziemlich rücksichtslosen Rückschnitt eines Teils der vorhandenen Sträucher. Egal, um wen es sich handelt, egal, ob die Blühfähigkeit damit beeinträchtigt oder unterbunden wird oder ob eine solche „Pflege“ zum einen an diesem Standort erforderlich ist und zum anderen dem Strauch überhaupt bekommt.

Leidet er darunter oder stirbt er gar wegen dieser Behandlung, nun, dann ist er halt weg. Ist eben so und steht doch schließlich irgendwo geschrieben, vermutlich in jahrzehntealten und in keiner Weise an die heutigen Gegebenheiten angepassten Ausschreibungen für die Grünpflege.

Natürlich geschieht dies an vielen Orten und daher keinesfalls nur auf Anordnung meiner Gesellschaft. Naturnah hin, Bestäubersterben her.

Dieses Mal allerdings traf es auch den Sommerflieder. Zwischenzeitlich waren die nach dem Anschlag der Mieterin wenigen verbliebenen Blütenrispen sehr gut sichtbar, vermutlich hatten sich bereits einige der kleinen Blüten geöffnet.

Warum ich Ihnen dieses alles erzähle? Nun, schauen Sie selbst, das ist das Ergebnis dieser „naturnahen Pflege“.

Schick, nicht wahr? Überaus naturnah, und wirklich bestens „gepflegt“.

Wie war denn nun die Begründung für diese ruchlose Tat?

Zur Abwechslung hieß es dieses Mal von Seiten der Verwaltung zum einen: Zweige ragten unerlaubterweise auf den Balkon einer Mieterin, und zum anderen: Es ist doch (nur) ein Fliederbusch.

Merke: Wundersamerweise war dieser Strauch wohl in der Lage, seine wenigen verbliebenen Zweige entweder der Sonne entgegen oder entgegengesetzt durch das Katzennetz hindurch neugierig auf diesen Balkon zu drehen.

Faszinierend und … welch ein Wunder!

Und nun zum Schluss ein Vorschlag: Wie wäre es denn mit künstlichem Grün? Das wächst verbotener Weise weder in Balkone noch Fenster, muss deshalb nicht aufwändig und kostenintensiv „gepflegt“ werden, behindert niemandes Sicht, benötigt kein Wasser, sieht immer gleich wunderbar „gepflegt“ aus und, und, und.

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