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Bebauungsplan für Weidelandschaft

Erster Enwurf - ein Wurf für die autogerechte Vorstadt des vorigen Jahrhunderts

Beim Entwurf für den Baubauungsplan Lichterfelde Süd wird an die Weidelandschaft nicht viel gedacht, umso mehr an Autos und Eigenheime

Nachdem sich lange Zeit nach außen hin in Bezug auf die Bebauung wenig getan hat, hat der Bezirk nun den Entwurf für einen Bebauungsplan zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgelegt.

Nach den Workshops der vergangenen Zeit und vielen Gutachten war nun die Erwartung groß, dass hier ein guter Kompromiss zwischen Erhalt und zukunftsfähiger Entwicklung der Weidelandschaft und der Bebauung erfolgt und insgesamt ein umweltgerechter und sozial verträglicher Bebauungsplan entsteht.

Dieser Erwartung wird der Entwurf aber aus folgenden Gründen noch nicht gerecht!
1. Das was eigentlich immer klar war, dass die Zukunft der Weidelandschaft und die Bebauung nur zusammen gedacht werden können, das findet sich im B-Plan nicht wieder:

 

  • Es ist weder ein sinnvoller Übergang noch eine nötige Pufferzone eingeplant. Dass dies möglich ist, haben wir in der Stellungnahme dargestellt, aber die städtebauliche Planung verlief schon frühzeitig ohne Einbeziehen der für die Weidlandschaft eingerichteten Workshopreihe.

Es muss eine übergeordnete Planung geben, die beide Bereich zusammen denkt!

  • Die erheblichen Eingriffe in die Natur im Baugebiet sollen zwar möglichst weitgehend in der Weidelandschaft ausgeglichen werden aber wie das in das Gesamtkonzept passt damit hat sich der B-Plan nicht beschäftigt. Es muss ein Konzept für die Ausgleichsmaßnahmen erstellt werden, das Baugebiet, Weidelandschaft und mögliche Erweiterung zusammen berücksichtigt.
  • Diese konkrete Ausgleichskonzeption sollte mit allen fachlich Beteiligten entwickelt und besprochen werden und muss auch die Möglichkeiten der Erholungsnutzung im gesamten Gebiet, also die Verbindung von Wohngebiet und Weidelandschaft berücksichtigen.
  • Die nötige Infrastruktur für die Weidelandschaft (Wirtschaftshofs für die Reitgemeinschaft Holderhof und eine Naturschutzstation als Anlaufpunkt für Umweltbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung) ist nicht ausgewiesen und könnte nach jetzigen Stand baurechtlich gar nicht erstellt werden. Es ist nicht klar, ob die 57 ha zusammenhängende Weidelandschaft überhaupt realisiert werden.
  • Die Grenzen des Baugebietes sind jetzt so gezogen, dass wichtige Strukturen der Weidelandschaft nicht erhalten bleiben. Es ist nicht klar, wie z.B. Winterquartier und Laichgewässer der geschützten Wechselkröte erhalten bleiben können – oder sollen sie „umgesetzt“ werden – aber wie und wohin?

2. Es wird viel zu viel Fläche verbraucht
Laut § 13 Bundesnaturschutzgesetz sind „erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden“ und nach BauGB § 1a (2) soll „mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden“. Diese rechtliche Zielsetzung wurde politisch noch mal durch den in Berlin zuständigen Senator Geisel verstärkt und konkretisiert:
„Wie bauen wir? Momentan verbrauchen wir zu viel Fläche. 44 Prozent der Stadtfläche Berlins sind Grün- und Freiflächen. Das macht die Lebensqualität in unserer Stadt aus. Wir müssen also dicht, in die Höhe und mit kleineren Grundflächen bauen, damit wir die Ressourcen an anderer Stelle schonen können.“
Senator Geisel im 4. Stadtforum am 04. April 2016 im Tempodrom

Diesen auch am Stadtrand geltenden Anforderungen genügt der jetzige Entwurf nicht. Der Bau von flächenfressenden Doppel- und Reihenhäusern (DHH/RH) muss zu Gunsten von Etagenwohnungsbau deutlich vermindert werden: 1/4 der insgesamt geplanten Wohnungen sind in DHH/RH, nehmen aber locker 2/3 der Fläche ein!
Da es bei der Planungsfläche um unstrittig naturschutzfachlich und stadtklimatisch wertvolle Flächen handelt, ist die Minimierung des Eingriffs besonders geboten.
Das Bedürfnis nach einem Garten ist nicht auf Eigenheimbewohner beschränkt, sondern das haben auch Bewohner von Etagenwohnungen. Bei Verzicht oder wenigstens deutlicher Reduzierung des Anteils von DHH/RH können weitere Flächen als Mieter- /Genossenschaftsgärten ausgewiesen werden.
Die stadtplanerische Gestaltungsidee des „weichen“ Übergangs vom mehrstöckigen Geschosswohnungsbau über DHH / RH zur „offenen“ Weidelandschaft verfängt hier nicht. Es gibt gute Beispiele für eine gelungene „harte Kante“, die für die Bewohner einen kurzen Weg in die Freifläche ermöglicht und die nicht erst einen „Einfamilienhausgürtel“ passieren müssen.
3. Ein besonders wertvoller Teil der Weidelandschaft soll bebaut werden
Die besonders empfindliche und wertvolle Südost-Ecke des Gebietes mit dem geschützten Biotop der Heidenelken-Grasnelkenflur stellt deswegen unter anderem auch für Bienen, Wespen und Schmetterlinge eine sehr hohe Wertigkeit dar. Sie ist auch für den stadtklimatischen Ausgleich sehr wichtig und ist als einer der wenigen Bereiche durch natürliches Bodensubstrat geprägt. Durch sie erlebt man die Weite und Offenheit der Weidelandschaft besonders gut. Dieses Baugebiet ist auch zu weit von der S-Bahn entfernt und fördert somit den motorisierten Individualverkehr. Also nicht bebauen!
4. Wie wird der Bahnlärm begrenzt?
Direkt westliche angrenzend verläuft die Anhalter Bahn mit S-, Regional-, Fern- und Güterverkehr. Auf der Höhe der Thermometersiedlung sind deswegen zu ihrem Schutz Lärmschutzwände errichtet. Aber hier sieht der B-Plan vor, dass als vorderste Bebauung ein Gebäuderiegel errichtet wird, der zur Bahn Fenster hat, die nicht zu öffnen sind, und vollverglaste Balkone. Das werden dann wohl die 25% Sozialwohnungen werden, die geschaffen werden sollen.
Nein, hier müssen Schallschutzwände auf beiden Seiten des Gleiskörpers erstellt werden, um nachteilige Wirkungen durch Schallreflektion auch für die Bestandsbewohner westlich der Bahn zu vermeiden. Die hierfür nötigen Verhandlungen mit der Bahn müssen dringend aufgenommen werden.
5. Wie ist die Verkehrsanbindung?
Obwohl günstig an der S-Bahn gelegen, fördert die jetzige Planung explizit die Nutzung privater Kfz: es gibt nur geringe Einschränkungen für oberirdische Stellplätze und Tiefgaragen können in beliebiger Größe gebaut werden. Vom Fahrradparken – in den Häusern und öffentlich – ist hingegen nicht die Rede. Auch hier geht es um die Doppelhaushälften und Reihenhäuser: in ihnen werden wesentlich mehr Autos pro Wohnung erwartet als in den Etagenwohnungen und das ist relevant, denn die schlechte Straßenanbindung des Gebiets ist schon jetzt überlastet. In Anbetracht der wachsenden Stadt sollten aber raum-, energie- und lärmmindernde Mobilitätskonzepte realisiert werden.
6. Stadtklimatische Auswirkungen
Die Weidelandschaft ist bedeutend für die Kaltluftentstehung und durch die Lücken in der noch vorhandenen gewerblichen Bebauung ist ein Austausch mit der angrenzenden klimatisch vorbelasteten Thermometersiedlung möglich. Um sicherzustellen, dass dieser klimatische Entlastungseffekt nicht wesentlich gestört wird, muss ein stadtklimatisches Gutachten erstellt werden, dass verschieden alternative Baustrukturen prüft.
7. Wohnungsnahe Grünflächen in der Thermometersiedlung
Die Thermometersiedlung hat zu wenige nutzbare Grünflächen. Dieses Defizit sollte schon vor Baubeginn durch verbesserte Nutzungsmöglichkeiten, bessere Ausstattung und Pflege vom Bezirk in Absprache mit dem Eigentümer behoben werden, um soziale Konflikte mit den „Neu-Bewohnern“ zu mindern.

Der BUND setzt sich dafür ein, dass der Plan korrigiert wird. Wohnungsbau muss nachhaltig gestaltet werden.

links:

Sie finden den Bebauungsplan mit den begleitenden Unterlagen und der BUND-Stellungnahme bei der Berliner Landearbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN): https://umwelt-beteiligung.de/berlin/content/%C3%B6ffentliche-auslegung-b-plan-6-30-osdorfer-stra%C3%9Fe)

dowload:

Mehr zur Weidelandschaft “Lichterfelde Süd” Flyer

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