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Gute Gründe, die Bautzener Brache nicht zu bebauen

Der Bezirk setzt auf Bauen und das Landschaftsschutzprogramm beugt sich dem politischen Willen – Biotopverbund spielt dann keine Rolle mehr

Aktuell findet die Diskussion über die Bebauung der Bautzener Brache in Schöneberg statt, der Fläche zwischen der Bautzener Straße und der Strecke der S2/S25 auf der Höhe des Bahnhofs Yorckstraße (Bebauungs-Plan 7-66VE)

Als BUND haben wir uns schon lange gegen diese Bebauung gewandt und mit der Anwohnerinitiative die Anlage eines Parks auf dieser ehemaligen Bahnfläche gewünscht. Das Problem dieses Bebauungsplans ist deswegen nicht, ob die eine oder andere Festsetzung nun besser oder schlechter ist – das Problem ist gerade, dass diese Fläche überhaupt bebaut wird.

Anwohner vom Amt ausgebootet
In den langen Auseinandersetzungen der Anwohnerinitiative „Flaschenhals“ mit dem Stadtplanungsamt wurden lauter Grundsätze guter Bürgerbeteiligung sträflich übergangen. Um hier nur mal eines der Gravierendsten zu nennen: Das Stadtplanungsamt behauptete immer, dass auf der Fläche bereits Baurecht besteht und die Wünsche der Anwohner nach einer Parkanlage deswegen nicht realisierbar seien. Dies entsprach nicht der Wahrheit und der Bezirk gab das erst zu, als das Grundstück verkauft war und der Investor seine Baupläne umsetzen wollte.

Vier Gründe, die gegen eine Bebauung sprechen

Wir hatten immer im Wesentlichen auf vier Punkte hingewiesen, die gegen die Bebauung sprachen:

  1. In dem Gebiet gibt es ein Defizit an Erholungsflächen, klar erkennbar in der Umweltatlaskarte 06.05. Gewiss war damals der Gleisdreieckpark noch nicht berücksichtigt, aber auch wenn die aktualisierte Karte nun die Wohnblöcke an der Bautzener Straße als “versorgt” ausweist, so sind schon die sich anschließenden Gebiete westlich der S1 unterversorgt; in der Zwischenzeit kommen oder kamen entlang der Eylauer Straße, der Kreuzbergstraße, der Bautzener Straße, der Flottwell-straße und wohl auch noch im Möckernkiez und im ehemaligen Postbankgebäude mehrere Hundert Wohnungen mit ihren Bewohnern dazu; weiterhin werden durch den Bau von Stammbahn und S-21 wohl 4,4 ha Grünfläche im Westpark wegfallen – wie unter dieser Perspektive dann die Versorgung mit wohnungsnahen Grünflächen aussähe, wäre vom Bezirk mal zu berechnen! Schon bei diesem B-Plan ist ja die Versorgung mit wohnungsnahmen Grün im Planungsgebiet nicht gedeckt.
  2. Die damalige Planungshinweiskarte zum Stadtklima weist das Gebiet als Belastungsbereich mit folgenden Maßnahmen aus: „Möglichst keine weitere Verdichtung, Verbesserung der Durchlüftung und Erhöhung des Vegetationsanteils, Erhalt aller Freiflächen, Entsiegelung und ggf. Begrünung der Blockinnenhöfe“. Die aktualisierte und methodisch wesentlich verfeinerte Karte weist das Gebiet immer noch in der zweitschlechtesten Kategorie („weniger günstig“) aus. Der Fachbeitrag Stadtklima zum B-Plan weist zwar aus, dass nur geringe Änderungen gegenüber der jetzigen Situation zu erwarten sind – insofern sind wir froh, dass unser Beharren auf diesem Problem wenigstens zu so einer baulichen Anpassung geführt hat. ABER: es stand ja nicht zur Diskussion, dass die JETZIGE Situation so bleiben soll, die Alternative war ja der durchgezogene Grünzug entlang der S2-Strecke. Dass diese Alternative stadtklimatisch gar nicht und schon gar nicht rechtzeitig für eine alternative Entscheidung geprüft wurde, ist der stadtplanerische Fehler!
  3. Das immer noch gültige Landschaftsprogramm (LaPro) weist in seinem Teilplan Arten- und Biotopschutz entlang der Bautzener Straße, im gesamten Flaschenhals Pflege und Entwicklung von vorhandenen und geplanten Landschaftsschutzgebiet aus, hier mit dem Schwerpunkt ruderaler Arten. Im Biotopverbund war es als Kernfläche dargestellt.
  4. Die Radwegeverbindung zwischen Südkreuz und Potsdamer Platz wäre hier viel besser zu realisieren, weil sich sowohl der ungünstige Seitenwechsel an der Monumentenbrücke als auch der Fußgängerkonflikt im Übergang Westpark-Ostpark entschärfen ließe.

Als Gegenargument wurde in der frühen Planungsphase angeführt, dass die sehr gute ÖPNV-Erschließung die Nutzung als Wohnbaufläche nahe legt. Wieso gibt es dann aber für 300 Wohnungen 250 Autostellplätze in teils 2-stöckigen Tiefgaragen? Diese erhöhen die faktische Bodenversiegelung; für uns ist nicht erkennbar, ob diese Fläche womöglich wegen einer geringen Bodenbedeckung in die Grundflächenzahl (GRZ) gar nicht als versiegelt einbezogen worden ist. Jedenfalls ist die in der B-Plan Zeichnung angegeben GRZ von 0,42 überhaupt nicht nachvollziehbar, zumal der Umweltbericht ja auch von einem Versiegelungsgrad von 71 % ausgeht.
Dass trotz der ÖPNV-Gunst so stark auf den Autoverkehr gesetzt wird, verursacht zwar keine erhebliche Erhöhung der Lärmbelastung, diese ist aber ohnehin schon in einem bedenklichen Bereich. Auch hier fehlt wieder die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Wideraufnahme der Stammbahn und vor allem des Baus der S21.

All diese oben genannten Argumente von uns konnten durch das Bezirksamt nicht entkräftet werden, haben nach wie vor Bestand und deswegen halten wir diese Bebauung für falsch.

Die Bezirksverordnetenversammlung lädt zu einer Einwohnerversammlung ein: Donnerstag, 28. April, 18.00 – 20.30 h in die Mensa der Havelland Grundschule, Kolloniestr. 30-30a

Dort wird der Autor auch noch mal die Gründe, die gegen eine Bebauung sprechen, vortragen.

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