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Ein historisches Urteil: Wald ist auch was wert

Vor 40 Jahren, am 2. Mai 1977, stoppte das Berliner Oberverwaltungsgericht den rot-gelben Senat unter Klaus Schütz bei dem Vorhaben, ein großes Kohlekraftwerk am Oberjägerweg im Spandauer Forst zu bauen. Zwar verhinderte das Urteil nicht, dass der Kohlemeiler an anderer Stelle, nämlich als Heizkraftwerk Reuter West in Ruhleben, gebaut wurde und bis heute CO2 in die Atmosphäre pustet. Aber der Wald war gerettet – ein Erfolg für die damals noch junge Umweltbewegung in Berlin.

Mitte der 1970er-Jahre drängte der landeseigene Stromversorger Bewag darauf, ein neues Kohlekraftwerk für Halbstadt Berlin-West zu errichten, die sich komplett selbst mit Energie versorgen musste. Favorisiert wurde zunächst, das Kraftwerk Oberhavel um mehrere Blöcke zu erweitern (Dieses am westlichen Havelufer in Spandau-Hakenfelde gelegene Kraftwerk wurde 2002 stillgelegt und bis 2009 abgerissen). Doch auf einer Sitzung im Oktober 1976 beschloss der Senat kurzerhand, das Projekt auf einem einige hundert Meter weiter westlich gelegenen Waldstück, einem Landschaftsschutzgebiet nahe der Zonengrenze, zu realisieren. Das Kalkül: Je abgelegener der Standort, desto kleiner würden die Proteste gegen das Vorhaben ausfallen. Nicht nur reibungslos, sondern vor allem schnell wollte man den neuen Meiler errichten: Um im Mai 1977 mit dem Bau zu beginnen, sollten im Dezember 1976 19 Hektar Wald gerodet werden. Folglich stellte die Bewag im November 1976 den Antrag, das geltende Kahlschlagverbot für Waldstücke aufzuheben.

Allerdings hatte der Senat nicht damit gerechnet, dass einige Anwohnerinnen und Anwohner einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die vom zuständigen Bausenator Harry Ristock schon fest zugesagte Rodungsgenehmigung stellen würden. Und noch weniger damit, dass sie auf der ganzen Linie Recht bekommen würden. Erst vor dem Verwaltungsgericht, dann vor dem Oberverwaltungsgericht.

Vorsorglich den Wald zu roden, noch bevor es überhaupt eine Bau- und Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk gibt, bedeutet eine unzulässige Vorfestlegung, stellte das Urteil vom 2. Mai 1977  klar. Bewag und Senat hatten argumentiert, die Rodung schaffe keine vollendeten Tatsachen, sodass die Kläger ihre Bedenken auch nach der Rodung im Rahmen des immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahrens äußern könnten. Abgesehen davon hätten einzelne Menschen gar keinen Anspruch auf Naturschutz im Allgemeinen und dieses Stück Wald im Besonderen. Das sah das Gericht anders, gerade auch mit Blick auf die Insellage Berlins. Da die Erholungsgebiete hier durch die Mauer deutlich begrenzt seien, könne man sie nicht leichtfertig und ohne rechtliche Grundlage opfern; Industrieanlagen müssten daher im städtischen Bereich bleiben. Auch die Zerschneidung des Walds durch Zufahrtsstraßen und mögliche Beeinträchtigungen des benachbarten Naturschutzgebiets Teufelsbruch kamen im Urteil zur Sprache. O-Ton des Urteils: „Ein schwerwiegenderer Eingriff in den Landschafts- und Naturschutz, als wie ihn der Antragsgegner hier beabsichtigt, ist unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in Berlin-West kaum denkbar“.

Unverblümt machte das Gericht außerdem deutlich, dass es die politische Entscheidung für den Standort Oberjägerweg für überstürzt und wenig durchdacht hielt: zu abgelegen, um Fernwärme zu produzieren, dazu ganz ohne Wasserstraßenanschluss für den Kohlenachschub. Auch die angebliche Dringlichkeit des Kraftwerksbaus bezweifelten die Richter: Von einer Energiekrise könne nicht gesprochen werden, und die befürchteten stundenweisen Teilabschaltungen unter besonderen Umständen stellten keine unzumutbare Belästigung öffentlicher oder privater Belange dar. Während der Anhörung hatte die Bewag einräumen müssen, dass die prognostizierte Steigerung der Energienachfrage weitgehend spekulativ war. Auf die Idee, es auch einmal mit Energiesparen zu versuchen, kam außer den Bürgerinitiativen, die gegen neue Kohlekraftwerke in Berlin protestierten, niemand.

Was bedeutet das Oberjägerweg-Urteil für uns heute? Vor allem, dass es sich lohnt, den Regierenden auf die Finger zu sehen und ihnen gelegentlich auf selbige zu klopfen – auch mit juristischen Mitteln. Gerade der Trick, erst einmal Tatsachen zu schaffen, ist heute noch sehr beliebt. Zum Beispiel bei der A100-Verlängerung: Für den 17. Abschnitt zwischen Treptower Park und Frankfurter Allee besteht noch längst kein Baurecht. Allerdings gibt es als Vorleistung den Tunnel unter dem Ostkreuz, der jetzt als Vorwand dafür dient, den noch nicht planfestgestellten Abschnitt ungeprüft in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen und somit seine Finanzierung zu sichern.

Außerdem ist diese Episode aus den Siebzigern ein weiterer Hinweis darauf, dass das Gerede von Alternativlosigkeit selten mehr als heiße Luft ist. Spätestens jetzt müsste der Bau eines neuen Kraftwerks beginnen, andernfalls müsse man 1980 mit Netzzusammenbrüchen rechnen und auf Kooperationsbereitschaft der DDR hoffen, unkte die ZEIT 1976.  Tatsächlich ging Reuter West erst 1987 in Betrieb. Von größeren Stromausfällen im West-Berlin der Achtziger ist aber wenig bekannt.

Urteil das Berliner Oberverwaltungsgericht vom 2. Mai 1977

Flugblatt_Oberjägerweg_1977

Ein Kommentar

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  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich war damals Mitbesetzerin und würde mich freuen, wenn Sie mir noch Fotos zukommen lassen würden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Judith Giersch

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